Spielordnung und Satzung

Spiel- und Platzordnung

 

1. Verantwortlichkeit

Für den Spielbetrieb und für alle Veranstaltungen auf der Vereinsanlage ist die Vorstandschaft verantwortlich.
 

2. Abwicklung des Spielbetriebs

Die Vorstandschaft ist für die Abwicklung des Spielbetriebes zuständig.
 

3. Spielrecht 

Auf den Plätzen haben folgende Personenkreise Spielrecht:

1. Aktive Mitglieder des Vereins

2. Passive Mitglieder und Gäste des Vereins unter Einhaltung der "Regelung für Gastspieler" (die damit Bestandteil der Spiel- und Platzordnung ist)
 

4. Bespielbarkeit der Plätze

Über die Bespielbarkeit der Plätze, die zeitweise Sperrung derselben für Verbands-, Freundschafts-, Ranglistenspiele usw., entscheidet der Platzwart in Abstimmung mit dem Vorstand. Trainingszeiten der Wettkampfmannschaften sowie Trainerstunden sind dem Platzbelegungsplan zu entnehmen. Bei Instandssetzungsarbeiten kann der Platzwart in Abstimmung mit dem Vorstand eine vorübergehende Sperrung des Platzes verfügen.
 

5. Regelung des Spielbetriebs

1. Die Zeiteinheit für Reservierungen beträgt 60 Minuten.

2. Die Platzreservierung erfolgt durch Eintragung auf der Homepage unter "Kalender".

3. Wird der Spielbetrieb nicht innerhalb von 10 Min. aufgenommen, ist der Platz zur Nutzung für andere freigegeben. 

4. Nach Ablauf der Reservierungszeit ist eine Fortführung des Spieles nur möglich, wenn kein anderer den Platz reserviert hat.
 

6. Platzbehandlung und Platzpflege

1. Auf allen Tennisplätzen darf nur mit geeignetem Schuhwerk (wenig Profil) und Tennisschläger gespielt werden.

2. Die pflegliche Behandlung der Plätze, des Vereinsheimes (einschliesslich des Mobiliars und der Sportgeräte) ist allen Vereinsmitgliedern eine besondere Pflicht. Dazu ergehen folgende, spezielle Regelungen:

a) Nicht bei starkem Regen bzw. auf einem sehr nassen Platz (Wasserpfützen) spielen. Vor einsetzendem Regen ist das Spiel abzubrechen und der Platz abzuziehen.

b) Nicht auf einem zu trockenen Platz spielen. Der Platz muss vor Spielbeginn so lange mit Wasser besprengt werden, bis eine bleibende Platzfeuchte erkennbar ist.

c) Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Ablauf der Spielzeit den Platz abzuziehen, zu sprengen und die Linien zu kehren.

d) Gegenstände bzw. Müll sind mitzunehmen, Tore am Sandplatz zu schließen. 

e) Hunde sollen auf der Platzanlage an der Leine geführt werden.

f) Kraftfahrzeuge dürfen die Platzanlage grundsätzlich nicht befahren.

g) Das Tennisheim darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.

h) Das Rauchen ist im Vereinsheim und auf den Tennisplätzen strengstens verboten! Eine separate Raucherlounge steht zur Verfügung. 
 

7. Schlüssel

Jedes Vereinsmitglied kann gegen ein Pfand von 15 Euro einen Schlüssel zum Vereinsheim bekommen. Bei Verlassen der Anlage ist derjenige Spieler für die ordnungsgemäße Absperrung des Vereinsheimes verantwortlich. Ein Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Bei Vereinsaustritt muss der Schlüssel umgehend zurückgegeben werden. Das Pfand wird erstattet.
 

8. Regelung für Gastspieler

Für die Nutzung unserer Vereinsanlage durch Gastspieler ist festgelegt:

1. Als Gastspieler zählt jeder, der kein Vereinsmitglied ist.

2. Der Vorstand kann jederzeit die Sperrung der Plätze für Gäste anordnen.

3. Vor Spielbeginn ist neben der Reservierung auch die Bezahlung erforderlich. Kosten für 1 Std.: 10 € . Die Bezahlung ist bar im Vereinsheim oder per PayPal (info@tennisfreunde-holzbronn) möglich. 

4. Die Platzbelegung durch Gastspieler ist nur möglich, wenn die Plätze nicht von Vereinsmitgliedern genutzt werden.

5. Der Verein übernimmt keine Haftung für allgemeine Unfälle und Diebstahl. Bei Sportunfällen kann der Vorstand die Weitermeldung an die Haftpflichtversicherung übernehmen.

6. Vereinsmitglieder unter 18 Jahren dürfen die Tennisplätze mit Freunden kostenfrei nutzen, solange die Platzregeln eingehalten werden. 

 

Die genaue Einhaltung der Spiel- und Platzordnung ist ein Gebot der Kameradschaftlichkeit und sportlichen Fairness! Nur so kann ein reibungsloser Spielbetrieb für alle gewährleistet werden. 

 

 

Satzung


Download Satzung der Tennisfreunde Holzbronn e.V. : 

/cms/iwebs/download.aspx?id=21071